Kosten

Abrechnung und Kosten

Kosten

Mein Honorar orientiert sich an der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Diese können Sie auf der Webseite der Psychotherapeutenkammer einsehen. Die Kosten können je nach Vergütungssatz (2,3-3,5-fach) variieren.

Privatversicherte
Grundsätzlich gilt: Eine Psychotherapie durch eine approbierte Psychologische Psychotherapeutin wird von Ihrer privaten Krankenkasse übernommen.
Es hängt jedoch von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab, in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen übernommen werden. Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für das Erstgespräch und bis zu vier weitere Gesprächstermine (sogenannte probatorische Sitzungen) ohne vorherige Genehmigung. Eine weiterführende Therapie muss fast immer bei der Versicherung beantragt werden. Das Honorar wird dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten berechnet.
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer privaten Krankenkasse nach den Bedingungen. Meist sendet Ihnen Ihre Kasse die entsprechenden Formulare zu. Bei der Antragsstellung bin ich Ihnen selbstverständlich behilflich.

Beihilfe
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie nach unserer Antragstellung übernommen. Bitte setzen Sie sich  mit Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung zu klären.

Gesetzlich Versicherte
Leider ist eine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen nur unter besonderen Umständen möglich.
Generell kann ich als Privatpraxis leider mit den gesetzlichen Krankenkassen nicht abrechnen. Allerdings reicht aktuell die Zahl der Vertragspsychotherapeuten der gesetzlichen Krankenkassen nicht aus um den Bedarf an Psychotherapie zu decken. Eine Möglichkeit als gesetzliche Versicherte in meiner Praxis einen Therapieplatz zu erhalten ist das sogenannte Kostenerstattungsverfahren: Sollten Sie als gesetzlich Versicherter keinen freien Therapieplatz in zumutbarer Wartezeit und in annehmbarer Entfernung finden, können Sie einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse stellen. Dieser beinhaltet häufig einen Nachweis, dass Sie keinen kassenabrechnungsberechtigten Psychotherapeuten finden konnten. Weitere Fragen und wie ich Sie bei der Antragsstellung unterstützen kann können wir gerne in einem Erstgespräch klären. Das Erstgespräch ist jedoch kostenpflichtig, unabhängig davon, ob die Kosten von Ihrer Versicherung übernommen werden können.

Selbstzahlende

Es gibt unterschiedliche Gründe eine Psychotherapie selbst zahlen zu wollen: Sie erhalten (im Gegensatz zur Übernahme der Kosten durch Ihre Krankenkasse) keine Diagnose, gehen also kein Risiko ein, wenn es für Sie um eine Verbeamtung, oder den Wechsel in eine Privatkrankenkasse geht oder Sie eine Lebens-, oder Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen (denn dort werden Angaben der psychischen Gesundheit der letzten 5-10 Jahren erfragt). Eine Beratung oder ein Coaching ist generell keine Kassenleistung und muss stets von Ihnen selbst gezahlt werden. Tragen Sie die Kosten für Ihre Therapie oder Ihr Coaching selbst, erhalten Sie eine private Rechnung von mir.

Versicherte mit freier Heilfürsorge

Die Kosten einer Psychotherapie werden für SoldatInnen und für PolizeivollzugsbeamtInnen der Bundespolizei von der freien Heilfürsorge übernommen. Sie benötigen eine Überweisung von Ihrem Truppenarzt/Polizeiärztin.

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